Wir sind Mitglied bei der Fair Wear Foundation

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Kurz für Sie zusammengefasst: Seit 2011 sind wir Mitglied der Fair Wear Foundation (FWF). Das bedeutet, dass wir uns zusammen mit unseren Lieferanten für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Nähereien einsetzen, in denen unsere Naturtextilien und Schuhe gefertigt werden. 

Geregelte Arbeitszeiten, faire Bezahlung, Verbot von Kinderarbeit – was für uns selbstverständlich ist, gilt auf dem globalen Arbeitsmarkt häufig nicht als Standard. Die Fair Wear Foundation (FWF) möchte daran etwas ändern. Sie engagiert sich weltweit für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in Nähereien. Die Organisation wurde 1999 gegründet und ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation mit Sitz in Amsterdam. 

Sie wird von Unternehmensverbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen getragen. Bis heute (Stand 2021) haben sich ihr rund 135 Marken angeschlossen. Die Waschbär GmbH hat 2011 den Arbeitsverhaltenskodex der FWF unterschrieben. Das bedeutet, dass sich alle unsere Lieferanten zu dem Fair Wear Foundation Code of Conduct bekennen müssen. Als Folge bemühen sich alle Produzenten von unseren Schuhen und Naturtextilien kontinuierlich mit uns um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. 

Die acht Sozialstandards der Fair Wear Foundation (FWF)

Die FWF hat ausgehend von den Grundsätzen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der UN-Menschenrechtscharta acht Arbeitsrichtlinien erstellt. Als Mitglied der FWF verpflichten wir uns mit der Unterzeichnung des Arbeitsverhaltenskodexes dazu, diese acht Sozialstandards umzusetzen. Das betrifft sowohl unser eigenes Unternehmen als auch die Nähereien all unserer Lieferanten.

Das Beschäftigungsverhältnis ist freiwillig

Das Beschäftigungsverhältnis ist freiwillig

Es gibt keine Zwangs- oder Sklavenarbeit (ILO- Übereinkommen 29 und 105).
Keine Diskriminierung bei der Beschäftigung

Keine Diskriminierung bei der Beschäftigung

Einstellung, Lohnpolitik, Zugang zu Fortbildungen, Beförderungsregeln, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und jeder andere Aspekt von Beschäftigungsverhältnissen müssen auf dem Prinzip der Chancengleichheit basieren, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Anbindung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Nationalität, sozialer Herkunft, Schwächen oder Behinderungen (ILO- Übereinkommen 100 und 111).
Keine Ausbeutung von Kinderarbeit

Keine Ausbeutung durch Kinderarbeit

Es darf keine Kinderarbeit geben. Das Mindestzugangsalter für Erwerbsbeschäftigung darf nicht unter dem Pflichtschulalter und generell nicht unter 15 Jahren liegen (ILO- Übereinkommen 138). Es darf keine „Formen der Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, wie den Kinderverkauf und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft und Zwangsarbeit“ geben. Kinder (zwischen 15 und 18) dürfen keine Arbeit ausführen, „die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich sind“ (ILO- Übereinkommen 182).
Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen

Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen

Das Recht aller Arbeiter, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten und kollektivvertragliche Verhandlungen zu führen, wird anerkannt (ILO-Übereinkommen 87 und 98). In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, wird das Unternehmen von sich aus für alle Arbeitnehmer parallele Wege für unabhängige und freie Vereinigungen und Verhandlungen fördern. Die Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen bei der Ausführung ihrer Vertretungsfunktionen Zugang zu allen Arbeitsplätzen erhalten (ILO-Übereinkommen 135 und Empfehlung 143).
Zahlung eines existenzsichernden Erwerbseinkommens

Zahlung eines existenzsichernden Erwerbseinkommens

Löhne und Zuschläge für eine normale Arbeitswoche müssen zumindest dem gesetzlichen oder branchenüblichen Minimum entsprechen und stets ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familien zu befriedigen, sowie darüber hinaus ein bestimmtes, frei verfügbares Einkommen zu erhalten (ILO-Übereinkommen 26 und 131). Weder sind Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme erlaubt, noch sind irgendwelche Abzüge gestattet, die nicht durch die nationalen Gesetze begründet sind. Abzüge dürfen nicht dazu führen, dass der/die Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhält. Alle Arbeitnehmer werden angemessen und klar über die Lohnbestandteile einschließlich des Lohnsatzes und der Periode, für die der Lohn gezahlt wird, informiert.
>Keine überlangen Arbeitszeiten

Keine überlangen Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten müssen mit den gesetzlichen Bestimmungen und branchenüblichen Standards übereinstimmen. Von den Arbeitern darf nicht verlangt werden, dass sie regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, und innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen müssen sie mindestens einen freien Tag haben. Überstunden müssen freiwillig sein, dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und nicht regelmäßig abgefordert werden und müssen immer mit einer Mehrarbeitszulage zum Lohn kompensiert werden (ILO-Übereinkommen 1).
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Es ist für eine sichere und hygienische Arbeitsumwelt zu sorgen und optimaler Arbeits- und Gesundheitsschutz zu fördern, der sich am aktuellen branchenbezogenen Kenntnisstand über etwaige spezifische Gefahren orientiert. Gebührende Aufmerksamkeit ist den branchenspezifischen Arbeitsrisiken zu schenken, es muss eine sichere und hygienische Arbeitsumwelt gewährleistet sein. Regeln zur größtmöglichen Unfallverhütung und Minimierung von Gesundheitsrisiken sind umzusetzen (in Anlehnung an ILO Übereinkommen 155). Körperliche Misshandlung, Androhungen körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den Arbeitgeber sind streng verboten.
Rechtsverbindliches Beschäftigungsverhältnis

Rechtsverbindliches Beschäftigungsverhältnis

Die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten und Vorschriften, die sich aus dem regulären Beschäftigungsverhältnis ergeben, dürfen nicht umgangen werden durch den Einsatz von Leiharbeitsarrangements oder von Ausbildungsprogrammen, die nicht wirklich auf die Vermittlung von Fähigkeiten oder eine reguläre Beschäftigung abzielen. Jüngere Beschäftigte müssen die Gelegenheit erhalten, an Ausbildungs- und Trainingsprogrammen teilzunehmen.

Wo werden die Waschbär-Textilien hergestellt?

Mit 70 Prozent wird ein Großteil unserer Textilien in Europa produziert. So können wir nicht nur kurze Transportwege sicherstellen, sondern sind auch schnell vor Ort, wenn es etwas zu besprechen gibt. Zudem sind die Arbeitsstandards in weiten Teilen der EU durch effektive gesetzliche Vorgaben relativ hoch. Das bedeutet, dass in diesen Ländern die Kernarbeitsnormen grundsätzlich eingehalten und gesetzlich geregelt werden. Aufgrund unserer hohen Standards sehen wir in einigen Aspekten dennoch Verbesserungspotential. Einer davon ist die ausreichende Entlohnung, da der Mindestlohn in manchen Ländern auch in der EU nicht unserer Vorstellung von einem fairen Lohn entspricht. Gemeinsam mit unseren Lieferanten und der Unterstützung der Fair Wear Foundation arbeiten wir kontinuierlich an Verbesserungen dieser Standards. Wo genau textile Waschbär-Produkte hergestellt werden, wie viele Menschen in den einzelnen Produktionsstätten arbeiten, wie lange unsere Partnerschaften zu den Betrieben bereits bestehen und einiges mehr möchten wir in der Liste unserer Textilproduktionsstätten offenlegen. Damit können wir Sie – unsere Kundinnen und Kunden - noch besser über unsere Produkte informieren. Wir kommen damit dem Aufruf der Zivilgesellschaft zu mehr Transparenz in der Lieferkette nach – und möchten andere Unternehmen dazu inspirieren.

Hier finden Sie die Liste unserer Textilproduktionsstätten
Lieferantenliste (pdf)

Schritt für Schritt bessere Arbeitsbedingungen in den Nähereien

Faire Arbeitsbedingungen zu erreichen und einzuhalten, ist selten von heute auf morgen möglich. Die Mitgliedschaft in der FWF darf daher nicht als Gütesiegel verstanden werden, welches bescheinigt, dass in der gesamten Zulieferkette bereits alle Sozialstandards erfüllt sind. Vielmehr geht es darum, dass jedes Mitglied mit seinen Lieferanten stetig nach Verbesserungen strebt. Diese Vorgehensweise entspricht der Philosophie in unserem Haus. Von Beginn an setzen wir auf langfristige und partnerschaftliche Beziehungen mit unseren Lieferanten. Inzwischen sind wir seit mehreren Jahren Mitglied bei der Fair Wear Foundation. Auf dieser Basis sind wir selbstbewusst genug, um zu sagen, dass unsere Arbeit in den Nähereien Früchte trägt. Das Niveau der Sozialstandards in den Nähereien, mit denen wir kooperieren, ist hoch. Die FWF verlangt von uns als Mitglied einen jährlichen Arbeitsplan. Darin definieren wir alle Ziele für das kommende Jahr. Die FWF überprüft dann auf dieser Grundlage, ob wir unserer Verantwortung nachkommen und alle Maßnahmen in dem vereinbarten Zeitrahmen umsetzen. In unserem öffentlichen Sozialbericht informieren wir jährlich über unsere Fortschritte im vergangenen Jahr. Zudem bewertet die Fair Wear Foundation jährlich unsere Arbeit und berichtet darüber im so genannten Brand Performance Check Report.

Hier finden Sie alle Berichte zu unserer Arbeit mit der Fair Wear Foundation

Fair Wear Foundation verlangt Sozialaudits in den Nähereien

Gemeinsam von uns und der FWF auditierte Nähereien in Bosnien und Indien
Gemeinsam von uns und der FWF auditierte
Produktionsstätten in Bosnien und Spanien.

Ein wichtiges Instrument der FWF sind Sozialaudits in den Nähereien, die ebenfalls zum Arbeitsplan gehören. Die Audits dienen dazu, die Sozialstandards vor Ort zu kontrollieren. Durchgeführt werden die Audits von speziell geschulten Auditorenteams. Im Betrieb verschafft sich das Team einen Eindruck, ob die Vorgaben der FWF eingehalten werden. Es führt Interviews mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Management, besichtigt den Betrieb und überprüft die relevanten Unterlagen. Das Team besteht in der Regel aus drei Experten aus dem jeweiligen Land. Sie beherrschen die Sprache und kennen sich mit den landesspezifischen Bedingungen aus. 

Beim Audit geht es nicht um Bestehen oder Durchfallen. Ziel ist es vielmehr, notwendige Verbesserungen zu erkennen und diese zusammen mit den Lieferanten nach und nach umzusetzen. Häufig geht es um Arbeitssicherheit und Überstunden. Auch die Bezahlung ist ein zentrales Thema. Die FWF fordert einen existenzsichernden Lohn, der meist viel höher als der gesetzliche Mindestlohn ist. Ein Audit kann allerdings immer nur eine Momentaufnahme sein. Daher gibt es zusätzlich ein Beschwerdesystem: Damit können sich die Näher und Näherinnen jederzeit direkt mit einer Beschwerde an uns wenden. Ein weiteres wichtiges Instrument sind Schulungen für das Management und die Arbeiter. Diese dienen dazu, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, welche Aspekte für gute und soziale Arbeitsbedingungen relevant sind und was hilft, diese nachhaltig zu etablieren.

Interview mit Joscha Hoffmann über faire Löhne in der Textilproduktion

Existenzsichernde Löhne sind in der Textilproduktion nach wie vor eine zentrale Herausforderung. Warum das so ist und wie Waschbär der Aufgabe begegnet, erklärt uns Joscha Hoffmann aus dem Bereich Nachhaltigkeit im Interview. 

Was ist eigentlich ein existenzsichernder Lohn?

Von einem Existenzlohn müssen die Beschäftigten sich und ihre Familien ernähren können. Sie müssen ihre Miete zahlen und Ausgaben zum Beispiel für medizinische Versorgung und Bildung bestreiten können. Der existenzsichernde Lohn deckt also die Grundbedürfnisse einer Familie ab und lässt auch noch kleine finanzielle Rücklagen zu. 

Warum sind faire Löhne in der Textilproduktion nicht selbstverständlich?

Die meisten Beschäftigten in der globalen Textilproduktion verdienen den gesetzlichen Mindestlohn, leider in manchen Fällen nicht mal den. Es handelt sich dabei um einen Lohn, der von den jeweiligen Regierungen festgesetzt wird. Das Problem ist aber, dass wir einen globalen Markt haben. Die Produktionsländer stehen im Wettbewerb um Aufträge und halten die Löhne deshalb so niedrig wie möglich. Sprich: Die Mindestlöhne reichen oft überhaupt nicht aus, um den Arbeiterinnen und Arbeitern ein Leben ohne Armut zu sichern. 

Als Auftraggeber könnte man doch einfach höhere Einkaufspreise an die Produzenten zahlen …

Natürlich. Und das tun wir auch. Allerdings sind wir nur ein Kunde unter vielen, lasten die Produktionsstätten also nur zu einem geringen Anteil aus. Was wir an höheren Einkaufspreisen zahlen, kann so nur anteilig als Lohnplus an die Beschäftigten weitergegeben werden. Aber selbst das ist nicht immer automatisch der Fall. Der Lieferant kann zum Beispiel anderen Auftraggebern einen günstigeren Produktionspreis machen, anstatt das Geld an die Belegschaft weiterzugeben. Oder steigende Rohstoffpreise lassen keinen Spielraum für Lohnerhöhungen. Häufig verursachen schlecht organisierte Produktionsabläufe Extrakosten, die am Ende beim Lohn eingespart werden. Ein Problem kann auch eine hohe Inflation sein, so dass von Lohnerhöhungen nicht viel ankommt. In Tunesien hatten wir diesen Fall und wollten deshalb den Lohn an den stabilen Eurokurs knüpfen. Dann haben wir den Kursverlauf vom tunesischen Dinar beobachtet und festgestellt, dass er gerade vor Wahlen enorm steigt. Das hätte sogar Lohneinbußen bedeutet, wenn wir den Lohn an den Euro geknüpft hätten. 

Wie geht ihr diese Herausforderungen an?

Wie erwähnt arbeiten wir an Mechanismen, um Inflationen und schwankende Währungskurse abzufedern. Außerdem helfen wir unseren Lieferanten dabei, eine transparente Aufstellung ihrer Kosten zu machen. Damit können sie ihre Produktpreise so kalkulieren, dass steigende Kosten etwa für Rohmaterialien nicht wieder zu Lasten der Löhne gehen. Auch wir selbst hinterfragen und optimieren unsere Geschäftspraktiken. Da geht es zum Beispiel um ausreichende Vorlaufzeiten, eine gleichmäßige Auslastung von Produktionsstätten, konstante Abnahmemengen. Oder darum, dass wir bei der Erstellung eines neuen Kleidungsstücks für unsere Kollektion nicht zu viele Korrekturschleifen haben. All das macht die Abläufe beim Lieferanten effizienter und vermeidet Zusatzkosten - Geld, das stattdessen in die Löhne fließen kann. 

Welche Ziele hat Waschbär und was habt ihr schon erreicht?

Wir wollen, dass die Menschen, die unsere Produkte herstellen, von ihrer Arbeit ein gutes Leben führen können. Ich persönlich möchte, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter glücklich sind. Das klingt erstmal ganz banal, aber dafür ist ein existenzsichernder Lohn Voraussetzung. Wenn man sich die Herausforderungen ansieht, dann ist klar, dass es kein Patentrezept für eine schnelle Lösung gibt. Wir setzen uns deshalb individuelle Ziele mit unseren Lieferanten und schauen, was in welchem Zeitraum möglich ist. Aktuell ist es so, dass die Knüpfer und Weber unserer handgefertigten Teppiche durchweg einen Existenzlohn erhalten. Auch in einigen anderen Textilproduktionsstätten wird ein existenzsichernder Lohn gezahlt. Dort, wo das noch nicht der Fall ist, haben unsere Textilproduzenten ein Lohnniveau über dem gesetzlichen Mindestlohn. Hier arbeiten wir daran, die Löhne schrittweise im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter anzuheben. 

Von heute auf morgen lässt sich also nichts verändern?

Über Zusatzleistungen können wir auch kurzfristig helfen. Denn nicht nur jeder Euro, den die Beschäftigten mehr verdienen, sondern auch jeder, den sie weniger ausgeben müssen, bedeutet mehr Lebensqualität – also das, was wir primär erreichen wollen. Vor Kurzem hat uns ein tunesischer Lieferant informiert, dass viele seiner Angestellten Probleme haben, Arztkosten für ihre Familienangehörigen zu zahlen. Das heißt, wir versuchen dem Lieferanten dabei zu helfen, dass er seiner Belegschaft eine Familienkrankenversicherung anbieten kann. Das wird ein spannendes Projekt für dieses Jahr. 

Kann Waschbär als Einzelakteur etwas ausrichten oder braucht ihr Unterstützung?

Wir wollen, dass nicht nur in den Nähereien, in denen wir produzieren, ein fairer Lohn gezahlt wird, sondern möglichst in allen. Das gelingt natürlich umso besser, je mehr sich diesem Weg anschließen und mitmachen. Initiativen, die den Existenzlohn zum Ziel haben, sind hier eine wichtige Anlaufstelle. Wir selbst sind nicht nur Mitglied in der Fair Wear Foundation, sondern auch im Bündnis für nachhaltige Textilien und bei STEP – dem Label für handgefertigte Teppiche. Diese Organisationen helfen uns, in den Produktionsstätten unserer Lieferanten für höhere Löhne zu sorgen. Sie bieten außerdem den Rahmen dafür, mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. In einer speziellen Projektgruppe im Bündnis für nachhaltige Textilien setzen wir uns zum Beispiel mit anderen Herstellern dafür ein, das Thema existenzsichernde Löhne in der Branche voranzubringen. Dabei tauschen wir uns aus und helfen uns gegenseitig.

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